Der VFA verfolgt den Zweck, die Arbeitssicherheit dadurch zu fördern, dass er alle geeigneten Maßnahmen ergreift oder unterstützt, um sicherzustellen, dass die im Rahmen der Harmonisierung in Europa erforderlichen Spezifikationen, insbesondere im Bereich der Normung, in voller Übereinstimmung mit den Rechtsakten und Beschlüssen der Europäischen Union geplant, erstellt, ausgeführt und überwacht werden.
Mitglieder des VFA sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Organe des VFA (Vorstand und Mitgliederversammlung) entsprechen denen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Zu den Aufgaben des VFA gehört es, Projekte und Maßnahmen zu fördern und zu betreiben, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dazu arbeitet er national, europäisch und international mit Behörden, Organisationen und Institutionen mit vergleichbaren Zielen zusammen.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) ist ein Projekt des VFA. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt die Finanzierung der KAN.