Die KAN hat ein Positionspapier zu dem Legislativvorschlag verabschiedet. Darin fordert sie, dass Anforderungen an die Produktsicherheit unmittelbar und ohne die vorherige Verabschiedung eines delegierten Rechtsaktes möglich sein sollen.
Ziel ist es, auch über die Produktsicherheit einen Beitrag zur Reduzierung der hohen Zahl an Unfällen im Baugewerbe zu leisten. Dies entlastet zudem die Sozialversicherungssysteme und trägt über den verbesserten Schutz der Anwender dazu bei, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der ausführenden Unternehmen erhalten bleibt.
KAN-Position zum Vorschlag für eine Verordnung (EU) über Bauprodukte (pdf)
KAN-Argumentationspapier mit Hintergrundinformationen (pdf)